Leistungsbeurteilung für das Fach Kunst und Gestaltung
Folgende Konponenten bestimmen die Gesamtnote:
1. Feststellung der Mitarbeit:
- betrifft den Gesamtbereich der Unterrichtsarbeit
- Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Arbeiten und sonstiger Tätigkeiten praktischer Art
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von Sachverhalten
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B.: Führen einer Arbeitsmappe und diverser Aufzeichnungen)
2. Mündliche Leistungsfeststellung:
- Mündliche Übungen wie Wiederholungen, Referate, Redeübungen, selbstständige Zusammenfassungen
3. Schriftliche Leistungsbeurteilung:
- Tests können ab der 6. Klasse AHS gegeben werden.
4. Praktische Leistungsbeurteilung:
- Praktische Prüfungen werden nur dann durchgeführt, wenn die Feststellung der Mitarbeit für eine sichere Beurteilung nicht ausreicht.
5. Äussere Form:
- ist ein Kriterium der Beurteilung, insbesondere, wenn für die Durchführung der gestellten Aufgabe ein hohes Maß an Genauigkeit und Sauberkeit erforderlich ist (z.B.: Schrift, Gebundenes Zeichnen, etc.).
Mangelnde Anlagen, die sogenannte „Begabung“, darf kein Kriterium der Leistungsfeststellung sein.