Leistungsbeurteilung KPU (Kreativer Projektunterricht)

Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:

1. Punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Projektarbeiten

Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:

  • Erarbeiten neuer Sachverhalte (z. B. verbinden von Theorie und Praxis, Bezüge aus der Kunstgeschichte)
  • Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts,…)
  • aktive musikalische Mitarbeit beim Singen und Tanzen (bzw. Keyboard spielen)

 

  • Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit berücksichtigt.
  • Sicherung des Unterrichtsertrages (wie z. B. führen einer Arbeitsmappe, Aufzeichnungen etc.)
  • Das Mitbringen der vollständigen Mappe inklusive aller erforderlichen Arbeitsmittel, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen in der Mappe sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.
  • ÄUSSERE FORM ist ein Kriterium der Beurteilung, insbesondere, wenn für die Durchführung der gestellten Aufgabe ein hohes Maß an Genauigkeit und Sauberkeit erforderlich ist (z.B.: Schrift, Gebundenes Zeichnen, etc.).

2. schriftliche Leistungsfeststellung:

Theoretische Überprüfungen in Form von schriftlicher Leistungsbeurteilung (wie z. B. Portfolio, Hausübungen, Test, …) oder Referate und/oder mündlichen Stundenwiederholungen.

  • Alle schriftlichen Leistungsfeststellungen, bei denen mehr als die Hälfte der Gesamtpunkte erreicht wurden, werden mit „Genügend“ beurteilt.

3. mündliche Leistungsfeststellung:

  • mündliche Stundenwiederholungen
  • Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe sowie
  • Leistungen mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden