Die standardisierte, kompetenzorientierte Reifeprüfung an der AHS
Die Reifeprüfung besteht aus folgenden Prüfungsgebieten:
- Abschließende Arbeit inkl. Präsentation und Diskussion (optional),
- Schriftliche Klausurarbeiten
- Mündliche Prüfungen
Sie ist modular aufgebaut, das bedeutet, dass ein/e Schüler/in trotz negativer Leistung(en) in der ersten oder zweiten Säule zur mündlichen Prüfung antreten kann.
Säule 1: Die abschließende Arbeit (ABA)
Quelle: https://www.oepu.at/recht-von-a-bis-z/reifepruefung
Bis einschließlich des Schuljahres 2028/29 kann anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Teilprüfung abgelegt werden.
Die abschließende Arbeit besteht entweder aus
- einer schriftlichen Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau, bei der Arbeitstechniken und Methoden zur Anwendung kommen, die über eine bloße Reproduktion hinausgehen, einschließlich der Präsentation und Diskussion der schriftlichen Arbeit vor der Prüfungskommission
oder
- dem Ergebnis eines Prozesses und der schriftlichen Dokumentation dieses Prozesses einschließlich deren Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission. Dem Ergebnis hat ein forschender, gestalterischer oder künstlerischer Prozess zugrunde zu liegen. Die Prozesse können miteinander kombiniert werden (siehe www.ahs-vwa.at )
- Die Dauer der Präsentation und der Diskussion hat höchstens 25 Minuten pro Prüfungskandidat:in zu betragen.
- Die schriftliche Arbeit bzw. die Dokumentation hat ein Titelblatt, ein Abstract, ein Inhaltsverzeichnis, eine Einleitung, einen Hauptteil, ein Schlusskapitel und ein Literatur- und Quellenverzeichnis zu enthalten.
- Im Rahmen der abschließenden Arbeit ist ein Abstract im Umfang von zirka 1 000 bis 1 500 Zeichen, inklusive Leerzeichen, zu erstellen, in welchem das Thema, die Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind. Der Abstract ist in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.
- Sofern KI-Anwendungen genutzt werden, muss dies kenntlich gemacht werden.
- Bei Nichtbeurteilung oder der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes „abschließende Arbeit“ durch die Prüfungskommission: neue Themenfestlegung - Schulleitung hat dem Thema innerhalb von zwei Wochen ab Vorlage zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen.
Ab dem Haupttermin 2025/26:
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der anstelle der abschließenden Arbeit eine weitere Klausurarbeit oder eine weitere mündliche Teilprüfung ablegen möchte, hat dies in der vorletzten Schulstufe bis spätestens 15. Jänner der Schulleitung schriftlich bekannt zu geben.
Säule 2: schriftliche Klausurarbeiten
Ein/e Schüler/in wählt entweder 3 oder 4 Klausurarbeiten.
|
3 Klausurarbeiten |
4 Klausurarbeiten |
|
|
Aufgabenstellungen und Zeitpunkt der standardisierten Klausuren (ein Termin in ganz Österreich!) sowie der damit verbundenen (allfälligen) Kompensationsprüfungen werden durch eine eigene Verordnung festgelegt.
Die Aufsicht bei den Klausurarbeiten soll nicht von der/dem unterrichtenden Fachlehrer/in gehalten werden.
Die klassenführenden Lehrer/innen korrigieren nach einem vorgegebenen Korrektur- und Beurteilungsschlüssel, danach kommen die korrigierten und beurteilten Arbeiten zum/zur Vorsitzenden (zur Kontrolle und Bestätigung des Ergebnisses). Die Note wird kommissionell beschlossen.
Trennung von Wiederholungsprüfungen und Reifeprüfung
Ein/e Schüler/in mit einem Nicht genügend in der Abschlussklasse ist berechtigt, vor den Klausurarbeiten im Haupttermin eine Wiederholungsprüfung in dem negativ beurteilten Gegenstand abzulegen.
Wird die Wiederholungsprüfung positiv beurteilt, ist er/sie berechtigt, zu den Klausurarbeiten und in der Folge zur mündlichen Prüfung anzutreten. Ist das Kalkül der Wiederholungsprüfung negativ, muss er/sie diese im Herbst (im Rahmen der Nachtrags- und Wiederholungsprüfungen), jedenfalls vor den Klausurarbeiten im 1. Nebentermin, ablegen/wiederholen.
Hat ein/e Schüler/in in der Abschlussklasse zwei Nicht genügend, so ist er/sie erst nach positiver Ablegung beider Wiederholungsprüfungen im Herbst zum Antreten zu den Klausurarbeiten berechtigt.
Negative Klausurleistungen
Negativ beurteilte Klausuren können im nächsten Termin („Nebentermine“ im Herbst oder Frühjahr) wiederholt werden oder die Kompensation durch mündliche Prüfungen („Kompensations-prüfungen“, bei standardisierten Klausuren mit zentral vorgegebenen Aufgabenstellungen) ist möglich.
Eine mündliche „Kompensation“ ist nach folgendem Prinzip möglich:
Eine mündliche Kompensationsprüfung muss Aufgabenstellungen enthalten, die sich auf die vorangegangene Klausurarbeit beziehen. Bei standardisierten Klausurgegenständen werden diese Aufgabenstellungen extern erstellt.
Eine mündliche Kompensationsprüfung ist an eine im selben Termin unmittelbar vorher abgelegte Klausurarbeit gekoppelt.
Der Termin für die mündliche Kompensationsprüfung wird bei standardisierten Prüfungsgebieten durch Verordnung festgelegt.
Prüfungsdauer: max. 25 Minuten, Vorbereitungszeit: mind. 30 Minuten. Die Prüfung ist vor dem/der Prüfer/in der Klausurarbeit und einem/r Beisitzer/in (+ Vorsitzende/n + Klassenvorstand/ständin + Schulleitung) abzulegen.
Ein/e Schüler/in kann zu allen negativ beurteilten Klausuren Kompensationsprüfungen ablegen, je nach Anzahl der negativen Klausurarbeiten.
Das Gesamtkalkül einer negativen Klausur in Kombination mit einer mündlichen Kompensationsprüfung kann nicht besser als „Befriedigend“ lauten.
Im RP-Zeugnis wird die mündliche Kompensationsprüfung vermerkt.
Die Wiederholungen müssen nicht zwingend im Herbst- bzw. Frühjahrstermin erfolgen, sondern „in einem nächsten Termin“.
Negativ beurteilte Teilprüfungen dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens dreimal wiederholt werden.
Dauer der Klausuren
|
270 Minuten |
300 Minuten |
|
Alle Fremdsprachen |
Unterrichtssprache Deutsch |
|
Mathematik |
|
|
Biologie und Umweltkunde |
|
|
Physik |
|
|
Darstellende Geometrie |
Säule 3: Mündliche Prüfungen
Je nach Anzahl der Klausuren (4 oder 3) sind 2 bzw. 3 mündliche Prüfungen aus unterschiedlichen Prüfungsgebieten abzulegen. Die bisherige Zuordnung in Fächergruppen entfällt.
Prüfungskommission
Vorsitzende/r – Schulleiter/in – Klassenvorstand/ständin – Prüfer/in (= Klassenlehrer/in) – fachlich versierte/r Beisitzer/in (letztgenannten haben insgesamt eine Stimme). Stimmberechtigt sind Schulleiter/in, Klassenvorstand/ständin und der/die Prüfer/in. Der/Die Vorsitzende/r bescheinigt das rechtmäßige Zustandekommen der Beurteilung und den korrekten Ablauf der Prüfung(en) und Prüfungsmodalitäten oder setzt die Beurteilung aus.
Stundenanzahl /Maturabilität
Bei zwei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Jahreswochenstunden der beiden Gegenstände in der Oberstufe mindestens zehn Unterrichtsstunden betragen.
Bei drei mündlichen Prüfungen muss die Summe der Wochenstunden der drei Gegenstände in der Oberstufe mindestens 15 Unterrichtsstunden betragen.
1. Pflichtgegenstand
mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein
Wenn zwei Pflichtgegenstände die Summe von zehn Stunden nicht erreichen (z.B. PuP und Chemie), dann ist eine Kombination aus Pflichtgegenstand mit „vertiefendem“ Wahlpflichtgegenstand möglich (z.B. Chemie, PuP – mit besuchtem Wahlpflichtgegenstand entweder aus Chemie oder PuP).
2. („Vertiefender“) Wahlpflichtgegenstand
mind. vierstündig, muss mindestens bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet worden sein. Kann als Ergänzung zu einem (dazu gehörigen) Pflichtgegenstand herangezogen werden, wenn die erforderliche Stundengrenze nicht erreicht wird.
Es ist jedenfalls nicht gestattet, einen vierstündigen Wahlpflichtgegenstand zu teilen (z.B. in 7. oder 8. Klasse).
Wurde allerdings ein zweistündiger Wahlpflichtgegenstand „gebucht“, um auf die im Lehrplan festgesetzte Stundenanzahl zu kommen, ist dieser für eine Ergänzung auf 10 bzw. 15 Stunden zulässig.
Es ist nicht zulässig, zu einem Pflichtgegenstand den dazugehörigen „vertiefenden“ Wahlpflichtgegenstand als weiteres Prüfungsgebiet zu wählen (z.B. GSK/PB und Wahlpflichtgegenstand GSK/PB).
3. („Ergänzende“) Wahlpflichtgegenstände
Ein 6-stündiger Wahlpflichtgegenstand „lebende Fremdsprache“ ist zur mündlichen Reifeprüfung auf dem GERS-Niveau A2 als selbstständiges Prüfungsgebiet zugelassen.
Informatik ist eigenständig nur im sechsstündigen Gesamtausmaß mündlich maturabel.
4. Freigegenstand
Mindestens 4-stündig und bis zur vorletzten Schulstufe unterrichtet.
Lernzielorientierte Themenbereiche und kompetenzorientierte Aufgabenstellungen
Themenbereiche entstammen dem Lehrplan und werden vom (Fach)Lehrer/innenteam des jeweiligen Schulstandortes zusammengestellt und verbindlich beschlossen = „Themenkorb“
Pro Jahreswochenstunde in der Oberstufe sind mindestens drei, aber insgesamt (maximal) 24 (lernzielorientierte) Themenbereiche zu ermitteln.
Aus diesem vollen Themenkorb werden bei der mündlichen Reifeprüfung vom Schüler/von der Schülerin zwei gezogen, der/die in weiterer Folge sich für einen dieser Bereiche zu entscheiden hat.
Jedenfalls „zieht“ jede/r Schüler/in immer aus dem vollen Themenpool.
Der/Die Prüfer/in weist dem/der Kandidat/in eine kompetenzorientierte (und gegliederte) Aufgabenstellung zur Beantwortung zu.
Eine Ausnahme bilden die drei- und vierjährigen lebenden Fremdsprachen, Latein, die eine abgestufte Reduktion der Themenbereiche erfahren, weil die ersten Lernjahre vorrangig zum Spracherwerb dienen:
| Fremdsprachen | Anzahl der Themenbereiche |
|---|---|
| 4 – jährige lebende Fremdsprachen sowie Latein |
18 Themenbereiche |
| Gegenstand | Anzahl der Themenbereiche |
| (ergänzender) Wahlpflichtgegenstand und Informatik | 12 Themenbereiche (bei jeder weiteren Wochenstunde in der Oberstufe zusätzlich zwei Themenbereiche) |
| Bildnerische Erziehung und Musikerziehung (exkl. Sonderformen)2 bei 7 bzw. 8 Jahreswochenstunden (JWSt.) |
18 Themenbereiche (bei 7 JWSt.) 20 Themenbereiche (bei 8 JWSt.) |
| (vertiefender) Wahlpflichtgegenstand „Bildnerische Erziehung“ und „Musikerziehung“ | 10 Themenbereiche |
Anm.: 2 Aufgrund des im Lehrplan festgehaltenen Praxisanteils wird die Anzahl der Themenbereiche mit 18 bzw. 20 festgelegt.
Kompetenzorientiert bedeutet, dass jede Aufgabenstellung folgende Anforderungsbereiche enthält:
a) eine Reproduktionsleistung
(fachspezifische Sachverhalte wiedergeben und darstellen, Art des Materials bestimmen, Informationen aus Material entnehmen, Fachtermini verwenden, Arbeitstechniken anwenden etc.) und
b) eine Transferleistung
(Zusammenhänge erklären, Sachverhalte verknüpfen und einordnen, Materialien analysieren, Sach- und Werturteile unterscheiden)
c) sowie eine Leistung im Bereich von Reflexion und Problemlösung
(Sachverhalte und Probleme erörtern, Hypothesen entwickeln, eigene Urteilsbildung reflektieren)
In Deutsch und den Fremdsprachen (inkl. Latein) wird der verpflichtende Umgang mit einem Text zur angestrebten Kompetenzorientierung beitragen (v.a. in den lebenden Fremdsprachen ist der Begriff sehr weit zu verstehen: Bild, Graphiken, Tabellen,…)
Dauer einer Prüfung: 10 – 20 Min.
Zur Vorbereitung auf jede mündliche Teilprüfung ist eine im Hinblick auf das Prüfungsgebiet und die Aufgabenstellung angemessene Frist von mindestens 20 Minuten, in den Prüfungsgebieten „Lebende Fremdsprache“ jedoch mindestens 15 Minuten, einzuräumen.
Reifeprüfungszeugnis
Neben dem Jahreszeugnis der Abschlussklasse wird das künftige Reifeprüfungszeugnis auch die Stundentafel des/der jeweiligen Schülers/Schülerin in der Oberstufe aufweisen.
Alle Prüfungsgebiete und deren Beurteilungen werden gesondert ausgewiesen: (allfällige) Vorprüfungen, ABA, Klausuren (und allfällige Kompensationsprüfungen), mündliche Prüfungen.
Wichtiger Aspekt
Die Abschlussklasse muss positiv abgeschlossen sein, damit ein(e) Schüler(in) überhaupt zur „Reifeprüfung neu“ antreten kann. Das gilt natürlich auch für die modularen Oberstufen.