Leistungsbeurteilung für das Fach Latein

Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.

1. SCHULARBEITEN

Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus“ des BMBF, Stand September 2020.

a) Elementarunterricht [3., 4. Klasse; vierjähriges Latein: 5., 6. Klasse (außer letzte Schularbeit)]

  • Übersetzung eines lateinischen Textes – (36 bzw. 42 Punkte)
  • Arbeitsaufgaben – (24 bzw. 18 Punkte): Grammatik (Umformungen, Einsetzübungen, …), Wort- und Begriffserklärungen, Kulturkunde

Da die Schwierigkeit der Schularbeitsstellen zunimmt, zählt die letzte Note im Semester jeweils stärker.

b) Lektüreunterricht [sechsjähriges Latein: 5. bis 8. Klasse; vierjähriges Latein: letzte Schularbeit der 6. Klasse, 7. und 8. Klasse]

  • Übersetzungstext – 36 Punkte: ein lateinischer Originaltext bzw. mehrere thematisch vergleichbare Texte sind in „gutes Deutsch“ zu übersetzen
  • Interpretationstext – 24 Punkte: ein weiterer Originaltext ist mittels Fragen und Arbeitsaufträgen sprachlich und inhaltlich zu analysieren und zu interpretieren (Eine Übersetzung des Textes ist NICHT notwendig.)
  • Vetofunktion: Damit die Schularbeit insgesamt positiv beurteilt werden kann, müssen sowohl beim Übersetzungstext als auch beim Interpretationstext mindestens die Hälfte der Punkte erreicht werden!

Punkteschlüssel
Sehr gut: 53 – 60 P., Gut: 45 – 52 P., Befriedigend: 37 – 44 P., Genügend: 30 – 36 P., Nicht genügend: 0 – 29 P.

Anzahl und Dauer der Schularbeiten:
Anmerkung: 1 = einstündige Schularbeit, 2 = zweistündige Schularbeit, 3 = dreistündige Schularbeit

2. MITARBEIT

Diese „bewertet das Gesamtbild der mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungen der SchülerInnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen.“ Sie setzt sich aus den folgenden Teilen a) bis d) zusammen:

a) Hausübungen

  • Eigenständigkeit
  • Bemühen
  • Vollständigkeit
  • Pünktlichkeit
  • Korrektur der Fehler
  • Ständige Hausübung:
    Wiederholen der Übersetzung des Lektionstextes
    Ergänzen und Lernen der neuen Vokabeln
    Lernen der neuen Grammatik

b) Teilnahme am Unterrichtsgeschehen

  • „Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages, bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in der Gruppen- und Partnerarbeit“...
  • aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten
  • sorgfältiges Arbeiten in Alleinarbeit, Partnerarbeit oder Gruppenarbeit
  • Offenes Lernen: äußere Form, Einhalten des Zeitrahmens, Selbstständigkeit, Selbstkontrolle
  • Rechercheaufgaben, Portfolios, Referate, …

c) Wiederholungen zu Vokabel- und Grammatikkenntnissen zur Sicherung des Unterrichtsertrages

d) Unterlagen

  • Heft und Mappe sollen sorgfältig und übersichtlich geführt werden.
  • Vollständigkeit der Unterlagen

3. MÜNDLICHE PRÜFUNGEN

  • auf Wunsch der Lehrkraft
  • einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/ der Schülerin (Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.)
  • Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter.