Leistungsbeurteilung für das Fach Musik
Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:
-
schriftliche Leistungsbeurteilung
- Schriftliche Tests und der abgeprüfte Lehrstoff werden spätestens 1 Woche vor Abhaltung den SchülerInnen entweder im Unterricht oder auf Webuntis bekannt gegeben.
Alle schriftlichen Leistungsfeststellungen, bei denen mehr als die Hälfte der Gesamtpunkte erreicht wurden, werden mit „Genügend“ beurteilt.
-
mündliche Leistungsfeststellung
- mündliche Stundenwiederholungen am Anfang der Stunde,
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe sowie
- Leistungen mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden
-
punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit
Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:
- Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts,…)
- aktive musikalische Mitarbeit beim Singen, Musizieren und Tanzen (bzw. Keyboard spielen)
Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit berücksichtigt.
Das Mitbringen der vollständigen Mappe inklusive aller erforderlichen Arbeitsunterlagen, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen in der Mappe sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.