Leistungsbeurteilung für das Fach Musik

Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:

1. schriftliche Leistungsbeurteilung

  • Schriftliche Tests: Bekanntgabe des abgeprüften Lehrstoffs spätestens 1 Woche vor Abhaltung
  • Diktate (Rhythmus-, Melodie-, …)

2. mündliche Leistungsfeststellung

  • mündliche Stundenwiederholungen
  • Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
  • Selbstständige thematische Anwendung, Einordnung, Reflexion und Diskussion der erarbeiteten Inhalte

3. punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit

Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:

  • termingerechtes und vollständiges Erbringen von Arbeitsaufträgen
  • Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts, …)
  • aktive musikalische Mitarbeit (Singen, Musizieren und Tanzen)

Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit (Engagement, Arbeitsteilung, …) berücksichtigt.

Das Mitbringen aller erforderlichen Arbeitsunterlagen, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.

4. Mündliche Prüfungen

  • Diese sind auf Wunsch der Lehrkraft etwa bei unklarem Notenstand nach Ankündigung möglich.
  • Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers sind diese einmal pro Semester realisierbar. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss so zeitgerecht erfolgen, dass eine Durchführung gewährleistet werden kann.
  • Die mündlichen Prüfungen besitzen keinen Entscheidungscharakter.

Fach Musik mit SA 7./8.Klasse - MuK-Schwerpunkt

In der 7. und 8.Klasse wird zusätzlich zu den oben genannten Leistungsbeurteilungskriterien mind. 1 Schularbeit pro Semester abgehalten.