Leistungsbeurteilung für das Fach Musik
Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:
1. schriftliche Leistungsbeurteilung
- Schriftliche Tests: Bekanntgabe des abgeprüften Lehrstoffs spätestens 1 Woche vor Abhaltung
- Diktate (Rhythmus-, Melodie-, …)
2. mündliche Leistungsfeststellung
- mündliche Stundenwiederholungen
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe
- Selbstständige thematische Anwendung, Einordnung, Reflexion und Diskussion der erarbeiteten Inhalte
3. punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Mitarbeit
Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:
- termingerechtes und vollständiges Erbringen von Arbeitsaufträgen
- Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts, …)
- aktive musikalische Mitarbeit (Singen, Musizieren und Tanzen)
Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit (Engagement, Arbeitsteilung, …) berücksichtigt.
Das Mitbringen aller erforderlichen Arbeitsunterlagen, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.
4. Mündliche Prüfungen
- Diese sind auf Wunsch der Lehrkraft etwa bei unklarem Notenstand nach Ankündigung möglich.
- Auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers sind diese einmal pro Semester realisierbar. Die Anmeldung zu dieser Prüfung muss so zeitgerecht erfolgen, dass eine Durchführung gewährleistet werden kann.
- Die mündlichen Prüfungen besitzen keinen Entscheidungscharakter.
Fach Musik mit SA 7./8.Klasse - MuK-Schwerpunkt
In der 7. und 8.Klasse wird zusätzlich zu den oben genannten Leistungsbeurteilungskriterien mind. 1 Schularbeit pro Semester abgehalten.
