Leistungsbeurteilung für das Fach Mathematik

Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:

  1. Schularbeiten
  2. Mitarbeit
  3. Mündliche Prüfungen

 

     1. Schularbeiten

1. - 4. Klasse: 2 einstündige Schularbeiten pro Semester

  • Note

    erreichte Punkte

    Sehr gut

    44 – 48

    Gut

    39 – 43

    Befriedigend

    30 – 38

    Genügend

    24 – 29

    Nicht genügend

    0 – 23

 

Anzahl:

5.-7. Klasse: 3-4 pro Jahr, zweistündig

8. Klasse: 2 pro Jahr, dreistündig

Punkteschlüssel:

5. Klasse: 48 Punkte

Note

erreichte Punkte

Sehr gut

44 – 48

Gut

39 – 43

Befriedigend

30 – 38

Genügend

24 – 29

Nicht genügend

0 – 23

6./7. Klasse: 24 Punkte

Note

erreichte Punkte

Sehr gut

22 – 24

Gut

19 – 21,5

Befriedigend

15 – 18,5

Genügend

12 – 14,5

Nicht genügend

0 – 11,5

8. Klasse: 36 Punkte

Note

erreichte Punkte

Sehr gut

32 – 36

Gut

27 – 31,5

Befriedigend

22 – 26,5

Genügend

17 – 21,5

Nicht genügend

0 – 16,5

 

     2. Mitarbeit

  • vollständige Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Arbeitsblätter ...)
  • aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen bei
    • bei Lehrer-Schüler-Gesprächen
    • Partner- und Gruppenarbeiten
    • computerunterstütztem Unterricht
    • der Erarbeitung von Neuem
    • beim Üben und Wiederholen
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung von Hausübungen. Diese
    • müssen termingerecht gebracht werden
    • müssen vollständig sein
    • müssen gut leserliche Form haben
    • sollen selbstständig erarbeitet werden – Fehler dürfen dabei durchaus auftreten, diese werden im Unterricht besprochen
    • müssen unmittelbar nach der Korrektur / Besprechung verbessert werden
    • Zeichnungen müssen genau und ordentlich sein
  • mündliche und schriftliche Wiederholungen (Beantworten von Fragen zum Stoff der letzten Stunden, Präsentation eines Beispiels an der Tafel, ...)
  • in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
  • schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten (offene Lernformen), der Arbeit am Computer, ...

     3. Mündliche Prüfungen

  • einmal pro Semester auf Wunsch der Schülerin / des Schülers. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.
  • auf Wunsch der Lehrkraft (z.B. im Falle einer versäumten Schularbeit)
  • haben keinen Entscheidungscharakter