Beurteilungskriterien für Russisch
Grundlage ist die Leistungsbeurteilungsverordnung. Beurteilt wird die Sprachkompetenz, die sich aus folgenden Aspekten zusammensetzt:
Erfüllung der gestellten Aufgaben im Hinblick auf adäquaten Vokabelschatz, auf korrekte Verwendung grammatikalischer Strukturen, auf inhaltliche Komponenten und auf Orthographie.
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Schriftliche Prüfungen
- Schularbeiten
- 5. Klasse: 1 Lernzielkontrolle und 1 Schularbeit im 1. Semester, 2 Schularbeiten im 2. Semester
- 6. Klasse: 2 Schularbeiten im ersten Semester, 1 Schularbeit im 2. Semester
- 7. Klasse: 1 Schularbeit pro Semester
- 8. Klasse: 2 Schularbeiten im Schuljahr
- Diktate
- Schularbeiten
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Mitarbeit
- Mitbringen benötigter Unterrichtsmittel (Bücher, Hefte, …)
- ordentliche Aufzeichnungen (Schulübungen, Hausübungen, Arbeitsblätter ...)
- aktive Teilnahme am Unterrichtsgeschehen
- bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, Partner- und Gruppenarbeiten, computerunterstütztem Unterricht, offenen Lernformen, ...
- bei der Erarbeitung von Neuem, beim Üben und Wiederholen, ...
- Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages einschließlich der Bearbeitung/Abfassung von Hausübungen. Diese
- müssen termingerecht gebracht werden
- müssen vollständig sein
- müssen eine gut leserliche Form haben
- sollen selbstständig erarbeitet werden (Fehler dürfen dabei durchaus auftreten!)
- müssen unmittelbar nach der Korrektur / Besprechung verbessert werden
- mündliche Wiederholungen (Beantworten von Fragen zum neu erarbeiteten Stoff der letzten Stunden, z.B. Vokabel, Grammatik, …)
- in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und schriftliche Leistungen
- schriftliche und mündliche Leistungen im Zusammenh ang mit der Durchführung von Projekten (offene Lernformen), ...
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Mündliche Prüfungen
- auf Wunsch der Lehrkraft
- einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers / der Schülerin – Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.