Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) im Rahmen der
Externistenreifeprüfung am BG/BRG Tulln

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) stellt eines der Prüfungsgebiete der Externistenreifeprüfung dar (vgl. „Drei-Säulen-Modell“ der standardisierten kompetenzorientierten Reifeprüfung an AHS).

Im Rahmen dieses Prüfungsgebiets verfassen die Kandidatinnen und Kandidaten selbstständig eine eigenständige Arbeit auf vorwissenschaftlichem Niveau und schließen das Prüfungsgebiet mit der Präsentation und Diskussion (circa 10 - 15 Minuten) ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit ab.

Die VWA hat einen Umfang von maximal 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen, Quellenbelegen im Text und Fußnoten, ausgenommen Vorwort, Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis). Die VWA kann im Einvernehmen mit der Prüferin/dem Prüfer auch in einer am BG/BRG Tulln unterrichteten lebenden Fremdsprache abgefasst und präsentiert werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung können das Thema ihrer vorwissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich frei wählen, sofern ein/e fachkompetente/r Prüfer/in an der Schule zur Verfügung steht. Eine Betreuung der VWA der Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung ist nicht vorgesehen.

 

Um einen möglichst reibungslosen Ablauf der VWA im Rahmen der Externistenreifeprüfung zu gewähren, sieht das BG/BRG Tulln folgenden Ablauf vor:

1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Externistenprüfungskommission
() und gleichzeitige Übermittlung eines Themenvorschlags für die VWA. Auf Basis dieses Themenvorschlags ermittelt die Prüfungskommission, ob ein/e fachkompetente/r Prüfer/in an der Schule zur Verfügung steht.

Externisten VWA Themenvorschlag

2. Nach positiver Rückmeldung der Externistenprüfungskommission erarbeitet die Kandidatin/der Kandidat das Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas. Ein einmaliges Beratungsgespräch mit dem/der zugewiesenen Prüfer/in ist vor Abgabe des Ansuchens um Genehmigung des VWA Themas auf Anfrage möglich. Dem Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas ist die unterschriebene Eigenständigkeitserklärung beizulegen.

Ansuchen um Genehmigung des VWA Themas
Eigenständigkeitserklärung

3. Nach Einreichung des Ansuchens um Genehmigung des VWA Themas (im Zuge des Ansuchens um Zulassung zur Externistenreifeprüfung) erfolgt die Genehmigung oder Ablehnung des VWA Themas durch die Prüferin/den Prüfer und die Leitung der Externistenprüfungskommission. Im Falle einer Ablehnung wird eine entsprechende Nachfrist zur Überarbeitung des Ansuchens gesetzt. Die Themenstellung kann nach Erhalt des Zulassungsbescheides nicht mehr geändert werden.

4. Nach erfolgreicher Genehmigung des Themas verfasst die Schülerin/der Schüler die vorwissenschaftliche Arbeit eigenständig.

5. Die fertiggestellte VWA ist im Rahmen der Anmeldung zur Externistenreifeprüfung einzureichen. Eine Übersicht der relevanten Termine finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.bgtulln.ac.at/externisten/pruefungstermine. Die fertiggestellte Arbeit ist digital und in Form von zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren abzugeben. Die Selbstständigkeitserklärung ist als Teil der VWA in das PDF-Dokument einzufügen und muss mitgebunden werden. Das Begleitprotokoll muss der gebundenen Version beigelegt werden, wird aber nicht mitgebunden. Die Präsentation der VWA erfolgt im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung.

 


 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise:

https://www.ahs-vwa.at/schueler/

Diese vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung veröffentlichte Webseite stellt alle wichtigen Informationen zur VWA übersichtlich zur Verfügung und sollte von den Kandidatinnen und Kandidaten der Externistenreifeprüfung als primäre Informationsquelle konsultiert werden. Alle relevanten Informationen werden dabei unter den fünf Themenblöcken „Thema finden“, „Einreichen“, „Planen“, „Schreiben“ und „Abschließen“ zusammengefasst.