Leistungsbeurteilung Künstlerische Praxis (Atelier, Werkstudio, Künstlerischer Projektunterricht)
Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote:
1. Punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Projektarbeiten
Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen:
- Erarbeiten neuer Sachverhalte (z. B. verbinden von Theorie und Praxis, Bezüge aus der Kunstgeschichte)
- Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts,…)
- Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit berücksichtigt.
- Sicherung des Unterrichtsertrages (wie z. B. führen einer Arbeitsmappe, Skizzenbuch, Aufzeichnungen etc.)
- Das Mitbringen der vollständigen Mappe inklusive aller erforderlichen Arbeitsmittel, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen in der Mappe sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung.
- Die äußere Form ist ein Kriterium der Beurteilung, insbesondere, wenn für die Durchführung der gestellten Aufgabe ein hohes Maß an Genauigkeit und Sauberkeit erforderlich ist.
- Einhaltung der Saalordnung in den Sonderunterrichtsräumen
2. schriftliche Leistungsfeststellung:
Theoretische Überprüfungen in Form von schriftlicher Leistungsbeurteilung (wie z. B. Portfolio, Hausübungen, Rechercheaufgaben, Stundenwiederholungen…)
3. mündliche Leistungsfeststellung:
- mündliche Stundenwiederholungen und Referate
- Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe sowie