Leistungsbeurteilung Künstlerische Praxis (Atelier, Werkstudio, Künstlerischer Projektunterricht) 

Folgende Komponenten bestimmen die Gesamtnote: 

1. Punktuelle und kontinuierliche Feststellung der Projektarbeiten

Darunter fallen in die Unterrichtsarbeit eingebundene mündliche und kreative Leistungen: 

  • Erarbeiten neuer Sachverhalte (z. B. verbinden von Theorie und Praxis, Bezüge aus der Kunstgeschichte) 
  • Einbeziehung von produkt- und prozessorientierten Arbeitsformen (z.B. Präsentationen, Referate/Handouts,…)  
  • Es werden Leistungen sowohl in der Einzel-, Partner- und Teamarbeit berücksichtigt. 
  • Sicherung des Unterrichtsertrages (wie z. B. führen einer Arbeitsmappe, Skizzenbuch, Aufzeichnungen etc.) 
  • Das Mitbringen der vollständigen Mappe inklusive aller erforderlichen Arbeitsmittel, sowie ordentliche und vollständige Aufzeichnungen in der Mappe sind für eine positive Mitarbeit Voraussetzung. 
  • Die äußere Form ist ein Kriterium der Beurteilung, insbesondere, wenn für die Durchführung der gestellten Aufgabe ein hohes Maß an Genauigkeit und Sauberkeit erforderlich ist. 
  • Einhaltung der Saalordnung in den Sonderunterrichtsräumen 

2. schriftliche Leistungsfeststellung: 

Theoretische Überprüfungen in Form von schriftlicher Leistungsbeurteilung (wie z. B. Portfolio, Hausübungen, Rechercheaufgaben, Stundenwiederholungen…) 

3. mündliche Leistungsfeststellung: 

  • mündliche Stundenwiederholungen und Referate 
  • Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe sowie